Paris (Reuters) – Der französische Ex-Präsident Nicolas Sarkozy kommt nach rund drei Wochen Haft unter Auflagen einstweilen wieder aus dem Gefängnis.
Ein Pariser Gericht stimmte am Montag einem Antrag des 70-Jährigen auf vorläufige Haftverschonung zu. Es ordnete allerdings einige Vorgaben an. Sarkozy sollte das Gefängnis noch am Nachmittag verlassen. Er war Ende September zu einer fünfjährigen Haftstrafe wegen krimineller Verschwörung im Zusammenhang mit illegaler Wahlkampffinanzierung aus Libyen verurteilt worden, die er am 21. Oktober antreten musste. Sarkozy, der von 2007 bis 2012 an der Staatsspitze Frankreichs stand, hat die Vorwürfe stets bestritten und Berufung eingelegt.
Das Gericht bewilligte eine Haftverschonung bis zu Sarkozys Berufungsverfahren, da keine Fluchtgefahr bestehe. Auch die Staatsanwaltschaft hatte dies befürwortet. Er erhält allerdings Auflagen: So darf er während des Verfahrens keinen Kontakt zu Mitarbeitern des Justizministeriums aufnehmen. Auch darf er Frankreich nicht verlassen.
SARKOZY: HAFT “WIRKLICH HART”
Sarkozy nahm per Videoschaltung aus dem Pariser Gefängnis La Santé an der Gerichtsanhörung teil. “Ich werde alle mir auferlegten Verpflichtungen erfüllen, so wie ich es immer getan habe”, sagte Sarkozy zur Erläuterung seines Antrags auf einstweilige Haftverschonung. Die Haft sei “hart, wirklich hart – wie es für jeden Häftling sein muss”, fügte er hinzu. “Vive la liberté” (Es lebe die Freiheit) postete Sarkozys jüngster Sohn Louis nach der Gerichtsentscheidung auf der Online-Plattform X und dazu ein Kinderfoto, auf dem er lächelnd neben seinem Vater zu sehen ist.
Sarkozy war wegen krimineller Verschwörung im Zusammenhang mit Wahlkampffinanzierung verurteilt worden. Demnach sollen enge Mitarbeiter versucht haben, für seine erfolgreiche Präsidentschaftskandidatur 2007 Gelder des damaligen libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi zu beschaffen. Von allen anderen Anklagepunkten wie Korruption und illegale Wahlkampffinanzierung wurde er freigesprochen. Laut Gericht gab es zwar keine Beweise dafür, dass Geld aus Libyen in die Wahlkampfkasse Sarkozys geflossen oder eine entsprechende Vereinbarung geschlossen worden sei. Wegen der “außergewöhnlichen Schwere” der Tat war aber eine rasche Vollstreckung der Haftstrafe verfügt worden.
Der konservative Ex-Präsident ist in mehrere Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Vergangenes Jahr bestätigte das höchste Gericht Frankreichs eine Verurteilung wegen Korruption und unerlaubter Einflussnahme. Sarkozy musste daraufhin ein Jahr lang eine elektronische Fußfessel tragen. Ebenfalls im vergangenen Jahr bestätigte ein Berufungsgericht ein Urteil wegen illegaler Wahlkampffinanzierung bei seiner gescheiterten Wiederwahl 2012. Eine endgültige Entscheidung des obersten Gerichts in diesem Fall wird noch in diesem Monat erwartet. Zudem wird gegen Sarkozy in einem weiteren Fall wegen Beihilfe zur Zeugenbeeinflussung ermittelt.
(Bericht von Ingrid Melander und Juliette Jabkhiro, geschrieben von Christian Götz, redigiert von Kerstin Dörr. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)










