New York (Reuters) – US-Notenbank-Gouverneurin Lisa Cook hat den Obersten Gerichtshof der USA aufgefordert, den Versuch von Präsident Donald Trump zu ihrer Entlassung zurückzuweisen.
Ein solch beispielloser Schritt würde die Unabhängigkeit der Zentralbank zerstören und die Finanzmärkte erschüttern, erklärten ihre Anwälte am Donnerstag in einem Schriftsatz an das Gericht. Eine Entlassung “würde den Status quo dramatisch verändern, Jahrhunderte an Geschichte ignorieren und die Federal Reserve in ein dem Willen des Präsidenten untergeordnetes Gremium verwandeln”. Mit der Eingabe reagierten sie auf einen Eilantrag des Justizministeriums von vergangener Woche, der die Entlassung der von Trumps Vorgänger Joe Biden ernannten Notenbankerin ermöglichen soll.
Unterstützung erhielt Cook am Donnerstag von einer Gruppe von 18 ehemaligen hochrangigen US-Wirtschaftsvertretern, darunter die früheren Fed-Vorsitzenden Janet Yellen, Ben Bernanke und Alan Greenspan. Auch sie warnten den Supreme Court davor, die Unabhängigkeit der Notenbank zu gefährden. Ein Berufungsgericht hatte am 15. September den Antrag der Regierung abgelehnt, eine einstweilige Verfügung gegen die Entlassung auszusetzen. Diese war am 9. September von einem Bundesbezirksgericht erlassen worden.
Trump begründet die geplante Entlassung von Cook damit, dass sie vor ihrem Amtsantritt im Jahr 2022 Hypothekenbetrug begangen haben soll. Sie bestreitet die Vorwürfe. Die zuständige Richterin hatte zunächst geurteilt, dass ein Gesetz von 1913 eine Entlassung wohl nur bei Fehlverhalten im Amt erlaube. Cook wirft Trump vor, die Anschuldigungen seien nur ein Vorwand, um sie wegen ihrer geldpolitischen Haltung zu entlassen. Der Präsident hat den Fed-Vorsitzenden Jerome Powell wiederholt öffenlich herabgewürdigt und zu einer sehr deutlichen Zinssenkung aufgefordert.
(Bericht von Andrew Chung; Bearbeitet von Scot W. Stevenson; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)