EU-Gericht weist Amazon-Klage gegen strengere Regulierung ab

(Reuters) – Amazon hat vor einem EU-Gericht eine Schlappe erlitten: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) wies am Mittwoch die Klage des US-Konzerns gegen seine Einstufung als sehr große Online-Plattform zurück.

Amazon hatte die Rechtmäßigkeit der Bestimmung im EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) angefochten. Danach unterliegt das Unternehmen strengeren Anforderungen und muss mehr gegen illegale und schädliche Inhalte auf seiner Plattform unternehmen. Amazon teilte mit, von der Entscheidung enttäuscht zu sein und Berufung einlegen zu wollen.

Der Status einer sehr großen Online-Plattform sei für Unternehmen gedacht, deren Haupteinnahmequelle Werbung sei und die Meinungen und Informationen verbreiteten, erklärte Amazon zur Begründung. Der Amazon Store als Online-Marktplatz berge keine derartigen systemischen Risiken. Das Gericht erklärte jedoch, die Risiken bestünden in der “Verbreitung illegaler Inhalte oder der Verletzung von Grundrechten, einschließlich des Verbraucherschutzes”. Die EU habe zu Recht die Auffassung vertreten, dass auch Marktplätze mit mehr als 45 Millionen Nutzern in diese Gruppe aufgenommen werden könnten. Die damit verbundenen Pflichten seien gerechtfertigt, auch wenn sie für die Plattformen “mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden” seien, hieß es in dem Urteil weiter.

Das Gericht hatte im September auch eine Klage des Online-Modehändlers Zalando in der gleichen Angelegenheit abgewiesen. Die EU-Kommission hat mit der strengeren Regulierung im Rahmen des DSA Konzerne wie Amazon, Zalando, Apple und Google ins Visier genommen. Dieses Gesetz soll Online-Firmen dazu zwingen, stärker gegen Hass und Hetze und andere illegale Inhalte im Netz vorzugehen. Es richtet sich nicht nur gegen Hassrede oder Desinformation, sondern auch etwa gegen die Einfuhr illegaler oder unsicherer Produkte in die EU. Manipulative Praktiken, die Nutzer zu Käufen drängen, sind ebenso verboten wie auf Kinder ausgerichtete Werbung.

(Bericht von Bart Meijer und Alessandro Parodi, unter Mitarbeit von Supantha Mukherjee; geschrieben von Anneli Palmen, redigiert von Philipp Krach. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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