Fall Nord Stream: Polnisches Gericht lehnt Auslieferung ab

Warschau (Reuters) – Ein polnisches Gericht hat die Auslieferung eines ukrainischen Verdächtigen an Deutschland im Zusammenhang mit den Explosionen an den Nord-Stream-Gaspipelines abgelehnt.

Das teilten die Richter am Freitag mit. Die Entscheidung ist im Sinne der Regierung in Warschau. Ministerpräsident Donald Tusk hatte bereits Anfang des Monats erklärt, eine Übergabe von Wolodymyr Z. sei nicht im Interesse Polens. Das Problem sei nicht, dass die Unterwasser-Pipelines von Russland nach Deutschland im September 2022 gesprengt, sondern dass sie überhaupt gebaut worden seien, sagte Tusk.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft Wolodymyr Z. vor, Teil einer Gruppe gewesen zu sein, die eine Segeljacht gemietet und Sprengstoff an den Pipelines nahe der dänischen Insel Bornholm platziert haben soll. Ihm werden die Verabredung zu einem Sprengstoffanschlag sowie “verfassungsfeindliche Sabotage” zur Last gelegt. Sein polnischer Anwalt hat die Anschuldigungen zurückgewiesen und erklärt, sein Mandant habe nichts Unrechtes getan. Er stellte zudem infrage, ob die Zerstörung russischen Eigentums durch einen Ukrainer während des Krieges zwischen beiden Ländern eine strafrechtliche Angelegenheit sei.

In Italien war bereits ein zweiter Ukrainer in dem Fall festgenommen worden. Auch er ist noch nicht an Deutschland ausgeliefert worden. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu den Fällen, sondern verweist auf den Generalbundesanwalt, der die Ermittlungen führt. Die Explosionen hatten im Jahr 2022 die Gaspipelines in der Ostsee schwer beschädigt. Die Anschläge rund sieben Monate nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine verschärften die Energiekrise in Europa.

(Bericht von Marek Strzelecki und Anna Koper; Bearbeitet von Alexander Ratz; Redigiert von Christian Rüttger; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)

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