Carlsberg muss wegen Beteiligung am Bierkartell 50 Millionen Euro zahlen

Düsseldorf (Reuters) – Die Brauerei Carlsberg Deutschland muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf wegen ihrer Beteiligung an einem Bierkartell eine Geldbuße in Höhe von 50 Millionen Euro zahlen.

Der 6. Kartellsenat sei überzeugt, dass der damalige Geschäftsführer der Carlsberg Deutschland Holding GmbH an einem kartellrechtswidrigen Informationsaustausch teilgenommen habe, teilte das Gericht am Dienstag mit. Er habe sich in Gesprächen mit Vertretern anderer Brauerein am Rande einer Messe im Jahr 2007 über eine Erhöhung der Bierpreise aufgrund steigender Rohstoffkosten ausgetauscht. Die Preiserhöhungen seien wenig später umgesetzt worden.

Das Bundeskartellamt hatte 2013 und 2014 wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro unter anderem gegen elf Brauereien verhängt, darunter auch Carlsberg Deutschland. Auf das Unternehmen war zunächst ein Bußgeld in Höhe von 62 Millionen Euro festgesetzt worden. Die Brauerei hatte sich dagegen aber juristisch gewehrt. Der Fall landete beim Bundesgerichtshof (BGH), dort ging es um die Frage einer Verjährung, die der BGH aber nicht als gegeben ansah. Nun endete eine neue Hauptverhandlung vor dem OLG Düsseldorf. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, das Bundeskartellamt und die Carlsberg Deutschland Holding GmbH können gegen das Urteil binnen einer Woche Rechtsbeschwerde einlegen, über die dann der Bundesgerichtshof entscheidet.

(Bericht von Matthias Inverardi. Redigiert von Christian Götz. Bei Rückfragen wenden Sie sich bittean unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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